[{"data":1,"prerenderedAt":1445},["ShallowReactive",2],{"legal-rechtsgrundlagen":3},{"id":4,"title":5,"body":6,"description":16,"extension":1437,"fassung":1405,"meta":1438,"navigation":1439,"path":1440,"seo":1441,"stand":1442,"stem":1443,"__hash__":1444},"legal\u002FRECHTSGRUNDLAGEN.md","Rechtsgrundlagen",{"type":7,"value":8,"toc":1404},"minimark",[9,13,17,24,33,36,41,46,128,131,135,138,148,151,158,185,192,203,207,210,217,261,264,267,271,274,312,318,325,329,336,343,371,377,383,420,423,440,443,447,450,453,459,462,466,469,483,486,490,493,500,525,528,532,535,541,547,553,559,561,565,569,572,579,582,596,599,610,614,682,685,688,692,695,750,764,771,775,778,870,877,884,887,893,897,900,970,973,977,1025,1029,1032,1090,1093,1097,1100,1102,1106,1109,1169,1176,1178,1182,1232,1236,1243,1246,1266,1269,1271,1275,1326,1329,1331,1335,1365,1367,1371,1374,1401],[10,11,5],"h1",{"id":12},"rechtsgrundlagen",[14,15,16],"p",{},"Diese Seite hält fest, nach welchen Regeln das Werkzeug rechnet – mit Beträgen, Grenzen und der\njeweiligen Fundstelle im Gesetz. Sie ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer geschrieben,\nnicht für Entwickler.",[14,18,19,23],{},[20,21,22],"strong",{},"Stand: 2026."," Alle Beträge gelten für das Kalenderjahr 2026, sofern nichts anderes dabeisteht.\nFür frühere Jahre rechnet das Werkzeug nach der damals gültigen Rechtslage weiter.",[25,26,27],"blockquote",{},[14,28,29,32],{},[20,30,31],{},"Kein Ersatz für Steuerberatung."," Das Werkzeug rechnet nach den hier beschriebenen Regeln und\nerzeugt die Kennzahlen für die amtlichen Formulare. Die Verantwortung für das, was Sie beim\nFinanzamt einreichen, bleibt bei Ihnen. Lassen Sie die erste Umsatzsteuervoranmeldung und die\nerste Einkommensteuererklärung einmal von einer Steuerberatung gegenprüfen.",[34,35],"hr",{},[37,38,40],"h2",{"id":39},"umsatzsteuer","Umsatzsteuer",[42,43,45],"h3",{"id":44},"steuersätze","Steuersätze",[47,48,49,62],"table",{},[50,51,52],"thead",{},[53,54,55,59],"tr",{},[56,57,58],"th",{},"Satz",[56,60,61],{},"Wofür",[63,64,65,74,82,90,101,109,117],"tbody",{},[53,66,67,71],{},[68,69,70],"td",{},"20 %",[68,72,73],{},"Normalsteuersatz – Beratung, IT-Dienstleistungen, die meisten Lieferungen",[53,75,76,79],{},[68,77,78],{},"13 %",[68,80,81],{},"Ermäßigt – unter anderem lebende Tiere, Kulturveranstaltungen",[53,83,84,87],{},[68,85,86],{},"10 %",[68,88,89],{},"Ermäßigt – Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Wohnungsvermietung",[53,91,92,95],{},[68,93,94],{},"4,9 %",[68,96,97,98],{},"Ermäßigt – ausgewählte Grundnahrungsmittel, ",[20,99,100],{},"erst für Lieferungen ab 1. Juli 2026",[53,102,103,106],{},[68,104,105],{},"19 %",[68,107,108],{},"Sonderfall Jungholz und Mittelberg",[53,110,111,114],{},[68,112,113],{},"0 %",[68,115,116],{},"Echt steuerbefreit – Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung, Vorsteuerabzug bleibt",[53,118,119,121],{},[68,120,113],{},[68,122,123,124,127],{},"Unecht steuerbefreit – Kleinunternehmer, Ärzte, Banken. ",[20,125,126],{},"Kein"," Vorsteuerabzug",[14,129,130],{},"Für ein Beratungs- oder IT-Einzelunternehmen ist praktisch nur der Normalsteuersatz von 20 % relevant.",[42,132,134],{"id":133},"der-satz-von-49-auf-grundnahrungsmittel","Der Satz von 4,9 % auf Grundnahrungsmittel",[14,136,137],{},"Rechtsgrundlage: § 10 Abs 1a UStG in Verbindung mit Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz,\nkundgemacht als BGBl. I Nr. 37\u002F2026.",[14,139,140,141,144,145,147],{},"Seit ",[20,142,143],{},"1. Juli 2026"," sind ausgewählte Grundnahrungsmittel mit ",[20,146,94],{}," statt mit 10 % zu\nversteuern. Der ungewöhnliche Satz ist unionsrechtlich bedingt: Ein dritter ermäßigter Satz ist\nnur erlaubt, wenn er unter 5 % liegt.",[14,149,150],{},"Begünstigt sind unter anderem Trinkmilch, Joghurt und Butter, frische Eier, frisches und\ngefrorenes Gemüse, Kern- und Steinobst, Reis, Mehl und Grieß, ungefüllte Nudeln, Brot und\neinfaches Gebäck sowie Speisesalz. Welche Ware genau darunter fällt, entscheidet ihre Einordnung\nin die Kombinierte Nomenklatur – die Liste in Anlage 3 ist abschließend.",[14,152,153,154,157],{},"Ausdrücklich ",[20,155,156],{},"nicht"," begünstigt sind:",[159,160,161,167,173,179],"ul",{},[162,163,164],"li",{},[20,165,166],{},"Zitrusfrüchte, Bananen, Beeren und tropische Früchte.",[162,168,169,172],{},[20,170,171],{},"Gebäck mit mehr als 5 % Zucker oder Fett"," in der Trockenmasse, also die meisten Süßwaren.",[162,174,175,178],{},[20,176,177],{},"Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen."," Die Semmel über die Budel ist begünstigt,\ndieselbe Semmel mit Kaffee am Stehtisch nicht.",[162,180,181,184],{},[20,182,183],{},"Gemischte Lieferungen."," Sobald eine nicht begünstigte Ware dazukommt – die Wurstsemmel, das\nKakaogetränk –, gilt wieder der bisherige Satz.",[14,186,187,188,191],{},"Maßgeblich ist der ",[20,189,190],{},"Tag der Lieferung",", nicht das Rechnungsdatum. Eine im Juni gelieferte Ware\nbleibt bei 10 %, auch wenn die Rechnung erst im Juli geschrieben wird.",[14,193,194,195,198,199,202],{},"In der Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze unter ",[20,196,197],{},"Kennzahl 000 und 124"," eingetragen,\ninnergemeinschaftliche Erwerbe unter ",[20,200,201],{},"Kennzahl 070 und 125",".",[42,204,206],{"id":205},"kleinunternehmerregelung","Kleinunternehmerregelung",[14,208,209],{},"Rechtsgrundlage: § 6 Abs 1 Z 27 UStG.",[14,211,212,213,216],{},"Wer im Jahr nicht mehr als ",[20,214,215],{},"55.000 Euro"," Umsatz macht, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung\nstellen – darf dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.",[159,218,219,232,238,244,251],{},[162,220,221,224,225,227,228,231],{},[20,222,223],{},"Toleranz:"," Ein Überschreiten um bis zu ",[20,226,86],{},", also bis ",[20,229,230],{},"60.500 Euro",", lässt die Befreiung\nbis zum Jahresende bestehen.",[162,233,234,237],{},[20,235,236],{},"Darüber hinaus"," endet die Befreiung sofort – und zwar ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze\ngerissen wird, nicht rückwirkend für das ganze Jahr.",[162,239,240,243],{},[20,241,242],{},"Das Vorjahr zählt mit:"," Wer 2025 über der Grenze lag, ist 2026 grundsätzlich kein\nKleinunternehmer mehr.",[162,245,246,247,250],{},"Auf der Rechnung darf ",[20,248,249],{},"keine Umsatzsteuer ausgewiesen"," werden, und der Hinweis\n„Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG\" muss darauf stehen. Steht dort\ntrotzdem eine Steuer, schulden Sie sie allein deshalb, weil sie auf der Rechnung steht.",[162,252,253,254,257,258,202],{},"Der freiwillige ",[20,255,256],{},"Verzicht"," auf die Befreiung (Regelbesteuerungsantrag, Formular U12) bindet Sie\n",[20,259,260],{},"fünf Jahre",[14,262,263],{},"Diese Regelung wurde mit 1.1.2025 grundlegend geändert: davor lag die Grenze bei 35.000 Euro, und\ndie Toleranz galt nur einmal in fünf Jahren.",[14,265,266],{},"Das Dashboard zeigt eine Ampel, sobald Sie sich der Grenze nähern.",[42,268,270],{"id":269},"umsatzsteuervoranmeldung","Umsatzsteuervoranmeldung",[14,272,273],{},"Rechtsgrundlage: § 21 UStG.",[47,275,276,286],{},[50,277,278],{},[53,279,280,283],{},[56,281,282],{},"Umsatz im Vorjahr",[56,284,285],{},"Wie oft",[63,287,288,296,304],{},[53,289,290,293],{},[68,291,292],{},"ab 100.000 Euro",[68,294,295],{},"monatlich",[53,297,298,301],{},[68,299,300],{},"35.000 bis 100.000 Euro",[68,302,303],{},"vierteljährlich",[53,305,306,309],{},[68,307,308],{},"unter 35.000 Euro (Kleinunternehmer ohne Verzicht)",[68,310,311],{},"gar nicht",[14,313,314,317],{},[20,315,316],{},"Frist für Abgabe und Zahlung: der 15. des zweitfolgenden Monats."," Für März also der 15. Mai, für\ndas erste Quartal ebenfalls der 15. Mai.",[14,319,320,321,324],{},"Das Werkzeug erzeugt die Voranmeldung in der Form des amtlichen Formulars ",[20,322,323],{},"U30"," – Kennzahl für\nKennzahl, in derselben Reihenfolge. Sie tippen die Zahlen in FinanzOnline ab.",[42,326,328],{"id":327},"geschäfte-mit-dem-ausland","Geschäfte mit dem Ausland",[14,330,331,332,335],{},"Der am häufigsten falsch gebuchte Bereich. ",[20,333,334],{},"Nicht das Land allein entscheidet, sondern wer der\nKunde ist:"," ein Unternehmen oder eine Privatperson. Dieselbe Leistung nach Deutschland wird für ein\nUnternehmen mit UID ohne Umsatzsteuer abgerechnet und für eine Privatperson mit 20 %.",[14,337,338,339,342],{},"Verkauf an ein ",[20,340,341],{},"Unternehmen"," im Ausland:",[159,344,345,359,365],{},[162,346,347,350,351,354,355,358],{},[20,348,349],{},"Dienstleistung an ein Unternehmen im EU-Ausland"," – der Leistungsort verlagert sich zu Ihrem\nKunden (§ 3a Abs 6 UStG). Der Umsatz ist in Österreich ",[20,352,353],{},"nicht steuerbar"," und taucht deshalb in\n",[20,356,357],{},"keiner"," Kennzahl der Voranmeldung auf, sondern ausschließlich in der Zusammenfassenden Meldung.\nAuf der Rechnung steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers\", die UID des Kunden ist\nPflicht.",[162,360,361,364],{},[20,362,363],{},"Warenlieferung in die EU"," (innergemeinschaftliche Lieferung, Art 6 Abs 1 UStG) – steuerfrei,\nerscheint aber sehr wohl in der Voranmeldung und zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung.",[162,366,367,370],{},[20,368,369],{},"Dienstleistung ins Drittland"," – nicht steuerbar, keine Zusammenfassende Meldung.",[14,372,373,376],{},[20,374,375],{},"Ohne UID Ihres Kunden gilt nichts davon."," Fehlt sie, ist der Übergang der Steuerschuld nicht\nmöglich und die Rechnung wird wie an eine Privatperson behandelt.",[14,378,379,380,342],{},"Verkauf an eine ",[20,381,382],{},"Privatperson",[159,384,385,398,408,414],{},[162,386,387,390,391,393,394,397],{},[20,388,389],{},"Dienstleistung an eine Privatperson im EU-Ausland"," – der Leistungsort bleibt bei Ihnen\n(§ 3a Abs 7 UStG). Die Leistung ist in Österreich steuerbar, es fallen ",[20,392,70],{}," an, und sie\ngehört in ",[20,395,396],{},"keine"," Zusammenfassende Meldung.",[162,399,400,403,404,407],{},[20,401,402],{},"One-Stop-Shop."," Überschreiten Ihre Verkäufe an Privatpersonen im EU-Ausland zusammengerechnet\n",[20,405,406],{},"10.000 Euro"," im Jahr, verlagert sich der Leistungsort in das Land des Kunden. Ab dann ist dort\nmit dem dortigen Steuersatz abzurechnen, üblicherweise über den One-Stop-Shop beim österreichischen\nFinanzamt. Dieses Werkzeug deckt das nicht ab – es weist Sie auf die Grenze hin, den Rest\nbesprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.",[162,409,410,413],{},[20,411,412],{},"Privatperson im Drittland"," – grundsätzlich ebenfalls in Österreich steuerbar. Die Ausnahme\nsteht in § 3a Abs 13 UStG: bei elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikation und Rundfunk\nverlagert sich der Ort auch hier zum Kunden, die Leistung ist dann in Österreich nicht steuerbar.",[162,415,416,419],{},[20,417,418],{},"Warenlieferung ins Drittland"," – Ausfuhrlieferung, steuerfrei, unabhängig davon, ob der Kunde\nein Unternehmen ist. Bewahren Sie den Ausfuhrnachweis auf.",[14,421,422],{},"Einkauf aus dem Ausland:",[159,424,425,431],{},[162,426,427,430],{},[20,428,429],{},"Leistung von einem ausländischen Unternehmen bezogen"," – Sie schulden die Steuer selbst\n(Reverse Charge) und dürfen sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Unterm Strich null, gemeldet\nwerden muss es trotzdem.",[162,432,433,436,437,202],{},[20,434,435],{},"Wareneinkauf aus der EU"," (innergemeinschaftlicher Erwerb) – dasselbe Prinzip: Erwerbsteuer und\nVorsteuer heben einander auf. Die Erwerbsschwelle liegt bei ",[20,438,439],{},"11.000 Euro",[14,441,442],{},"Deshalb wird bei jedem Kunden hinterlegt, ob er Unternehmen oder Privatperson ist. Das Werkzeug\nschlägt daraus die Besteuerung vor, begründet den Vorschlag in einem Satz und verweigert eine\nRechnung, die einer Privatperson die Steuerschuld überträgt.",[42,444,446],{"id":445},"zusammenfassende-meldung","Zusammenfassende Meldung",[14,448,449],{},"Rechtsgrundlage: Art 21 Abs 3 UStG.",[14,451,452],{},"Jede innergemeinschaftliche Lieferung und jede Dienstleistung an ein Unternehmen im EU-Ausland muss\nje Kunden-UID gemeldet werden.",[14,454,455,458],{},[20,456,457],{},"Die Frist ist einen Monat früher als bei der Voranmeldung: Ende des Folgemonats."," Das wird\nregelmäßig übersehen.",[14,460,461],{},"Prüfen Sie die UID Ihrer EU-Kunden über MIAS\u002FVIES und bewahren Sie den Nachweis auf – ohne ihn ist\ndie Steuerfreiheit gefährdet. Das Werkzeug erledigt die Abfrage und legt das Ergebnis ab.",[42,463,465],{"id":464},"ist-oder-sollbesteuerung","Ist- oder Sollbesteuerung",[14,467,468],{},"Rechtsgrundlage: § 17 UStG.",[159,470,471,477],{},[162,472,473,476],{},[20,474,475],{},"Ist-Besteuerung"," – die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn das Geld eingeht. Das gilt für freie\nBerufe und für nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und ist die Voreinstellung.",[162,478,479,482],{},[20,480,481],{},"Soll-Besteuerung"," – die Umsatzsteuer wird schon mit der Rechnungslegung fällig, unabhängig\ndavon, ob jemand zahlt.",[14,484,485],{},"Der Gewinn wird in beiden Fällen nach Zufluss und Abfluss ermittelt. Deshalb kann ein Beleg für die\nUmsatzsteuer in einen anderen Zeitraum fallen als für den Gewinn – das Werkzeug führt dazu zwei\ngetrennte Datumsangaben je Buchung.",[42,487,489],{"id":488},"was-auf-einer-rechnung-stehen-muss","Was auf einer Rechnung stehen muss",[14,491,492],{},"Rechtsgrundlage: § 11 UStG.",[14,494,495,496,499],{},"Pflichtangaben: Ihr Name und Ihre Anschrift, Name und Anschrift des Kunden, Menge und\nhandelsübliche Bezeichnung der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum, Entgelt und\nSteuersatz, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, eine ",[20,497,498],{},"fortlaufende Nummer"," und Ihre UID-Nummer.",[159,501,502,509,515,522],{},[162,503,504,505,508],{},"Ab ",[20,506,507],{},"10.000 Euro brutto"," muss zusätzlich die UID des Kunden auf der Rechnung stehen – aber nur,\nwenn der Kunde ein Unternehmen ist. Eine Privatperson hat keine UID; für sie gilt die Grenze nicht.",[162,510,511,514],{},[20,512,513],{},"Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro brutto"," kommen mit weniger Angaben aus; dort genügt der\nSteuersatz statt des Steuerbetrags.",[162,516,517,518,521],{},"Die Rechnung ist innerhalb von ",[20,519,520],{},"sechs Monaten"," nach der Leistung auszustellen.",[162,523,524],{},"Die Nummerierung muss lückenlos sein und jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Mehrere\nNummernkreise und ein jährlicher Neustart sind erlaubt.",[14,526,527],{},"Das Werkzeug prüft diese Angaben, bevor es eine Rechnung festschreibt, und verweigert das\nFestschreiben, wenn etwas fehlt.",[42,529,531],{"id":530},"rechnungen-die-anderswo-ausgestellt-wurden","Rechnungen, die anderswo ausgestellt wurden",[14,533,534],{},"Wer auf dieses Werkzeug umsteigt, bringt Ausgangsrechnungen mit – aus einem früheren Programm, von\nder Steuerberatung oder aus einem Rechnungsblock. Sie gehören in die Bücher, denn\naufzeichnungspflichtig sind Sie, nicht Ihr voriges Programm (§ 132 BAO), und Gewinnermittlung wie\nUmsatzsteuervoranmeldung sind ohne sie falsch. Für solche Rechnungen gelten dieselben Regeln wie\nfür alle anderen, nur greifen sie an anderer Stelle.",[14,536,537,540],{},[20,538,539],{},"Die Nummer bleibt, wie sie vergeben wurde."," § 11 UStG verlangt eine fortlaufende Nummer, die nur\neinmal vorkommt. Diese Nummer ist zugleich das Kennzeichen, unter dem der Kunde das Schriftstück\nabgelegt hat und unter dem seine Buchhaltung es führt; würde das Werkzeug eine eigene Nummer\ndarübersetzen, gäbe es dasselbe Geschäft mit zwei Kennungen. Umgekehrt darf die fremde Nummer auch\nnicht in die eigene Serie geraten, denn diese muss lückenlos und ohne Doppelvergabe bleiben.\nDeshalb wird eine übernommene Rechnung mit ihrer Nummer aufgezeichnet und in einem eigenen\nNummernkreis geführt – mehrere Nummernkreise nebeneinander sind ausdrücklich zulässig.",[14,542,543,546],{},[20,544,545],{},"Nachträglich geändert wird nichts"," (§ 131 BAO). Eine übernommene Rechnung ist ab dem Moment ihrer\nAufzeichnung genauso unveränderlich wie eine hier geschriebene. Wurde die alte Rechnung anderswo\nstorniert oder gutgeschrieben, wird dieses Schriftstück ebenfalls übernommen; das Werkzeug schreibt\ndazu weder ein Storno noch eine Gutschrift unter eigener Nummer.",[14,548,549,552],{},[20,550,551],{},"Beleg ist die Datei, die Sie hochladen."," Das Werkzeug druckt für eine übernommene Rechnung keine\neigene Fassung. Ein Ausdruck im hiesigen Layout wäre ein Dokument, das der Kunde nie erhalten hat,\nund es wäre von dem echten nicht zu unterscheiden. Maßgeblich ist und bleibt das Original.",[14,554,555,558],{},[20,556,557],{},"Aufgezeichnet wird auch eine mangelhafte Rechnung."," Fehlt einer alten Rechnung eine Pflichtangabe\n– die UID des Kunden, der Leistungstag, der Hinweis auf eine Steuerbefreiung –, so ist das ein\nMangel dieser Rechnung, den das Werkzeug benennt. Es ist aber kein Grund, den Vorgang zu\nverschweigen: Die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht des § 132 BAO trifft Sie und erfasst\ngerade auch die Belege, die nicht in Ordnung sind. Aufgehalten werden Sie nur dort, wo die\nAufzeichnung selbst unrichtig würde – wenn die erfassten Positionen nicht die Summen des Belegs\nergeben, wenn ein Steuersatz für das Jahr der Leistung nicht existiert oder wenn Nummer oder\nRechnungsdatum fehlen. Was nicht zusammenpasst, wird benannt und nicht stillschweigend\nzurechtgerechnet.",[34,560],{},[37,562,564],{"id":563},"einkommensteuer","Einkommensteuer",[42,566,568],{"id":567},"einnahmen-ausgaben-rechnung","Einnahmen-Ausgaben-Rechnung",[14,570,571],{},"Rechtsgrundlage: § 4 Abs 3 EStG.",[14,573,574,575,578],{},"Es zählt der ",[20,576,577],{},"Zahlungszeitpunkt",", nicht das Rechnungsdatum. Eine im Dezember gestellte, im Jänner\nbezahlte Rechnung gehört ins neue Jahr.",[14,580,581],{},"Zwei wichtige Ausnahmen:",[159,583,584,590],{},[162,585,586,589],{},[20,587,588],{},"Anlagevermögen"," wird nicht sofort abgesetzt, sondern über die Nutzungsdauer verteilt.",[162,591,592,595],{},[20,593,594],{},"Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen"," rund um den Jahreswechsel gelten innerhalb von 15 Tagen im\nwirtschaftlich zugehörigen Jahr (§ 19 EStG). Das Werkzeug automatisiert das nicht – Sie bilden es\nüber das Zahlungsdatum ab.",[14,597,598],{},"Gebucht wird netto: die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und beeinflusst den Gewinn nicht.",[14,600,601,602,605,606,609],{},"Zur ",[20,603,604],{},"Buchführung"," verpflichtet sind Sie ab ",[20,607,608],{},"700.000 Euro"," Jahresumsatz (§ 189 UGB). Darunter\ngenügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.",[42,611,613],{"id":612},"steuertarif-2026","Steuertarif 2026",[47,615,616,626],{},[50,617,618],{},[53,619,620,623],{},[56,621,622],{},"Einkommen",[56,624,625],{},"Grenzsteuersatz",[63,627,628,635,642,650,658,666,674],{},[53,629,630,633],{},[68,631,632],{},"bis 13.539 Euro",[68,634,113],{},[53,636,637,640],{},[68,638,639],{},"13.539 bis 21.992 Euro",[68,641,70],{},[53,643,644,647],{},[68,645,646],{},"21.992 bis 36.458 Euro",[68,648,649],{},"30 %",[53,651,652,655],{},[68,653,654],{},"36.458 bis 70.365 Euro",[68,656,657],{},"40 %",[53,659,660,663],{},[68,661,662],{},"70.365 bis 104.859 Euro",[68,664,665],{},"48 %",[53,667,668,671],{},[68,669,670],{},"104.859 bis 1.000.000 Euro",[68,672,673],{},"50 %",[53,675,676,679],{},[68,677,678],{},"über 1.000.000 Euro",[68,680,681],{},"55 %",[14,683,684],{},"Die Stufen werden seit 2023 jährlich angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Für 2026\nbetrug die Anhebung 1,733 Prozent.",[14,686,687],{},"Zum Vergleich – die erste Stufe lag 2025 bei 13.308 Euro und 2024 bei 12.816 Euro.",[42,689,691],{"id":690},"gewinnfreibetrag","Gewinnfreibetrag",[14,693,694],{},"Rechtsgrundlage: § 10 EStG.",[47,696,697,706],{},[50,698,699],{},[53,700,701,704],{},[56,702,703],{},"Gewinnstufe",[56,705,58],{},[63,707,708,720,727,735,743],{},[53,709,710,713],{},[68,711,712],{},"bis 33.000 Euro",[68,714,715,716,719],{},"15 % – das ist der ",[20,717,718],{},"Grundfreibetrag",", höchstens 4.950 Euro",[53,721,722,725],{},[68,723,724],{},"33.000 bis 178.000 Euro",[68,726,78],{},[53,728,729,732],{},[68,730,731],{},"178.000 bis 353.000 Euro",[68,733,734],{},"7 %",[53,736,737,740],{},[68,738,739],{},"353.000 bis 583.000 Euro",[68,741,742],{},"4,5 %",[53,744,745,748],{},[68,746,747],{},"über 583.000 Euro",[68,749,113],{},[14,751,752,753,756,757,760,761,202],{},"Der ",[20,754,755],{},"Grundfreibetrag steht Ihnen ohne jede Investition zu"," und wird automatisch berücksichtigt.\nAlles darüber ist ",[20,758,759],{},"investitionsbedingt",": Sie müssen im selben Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter\ninvestieren – körperliche, abnutzbare Güter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer oder bestimmte\nWertpapiere – und diese ",[20,762,763],{},"vier Jahre behalten",[14,765,766,767,770],{},"Insgesamt sind höchstens ",[20,768,769],{},"46.400 Euro"," pro Jahr möglich.",[42,772,774],{"id":773},"abschreibung","Abschreibung",[14,776,777],{},"Rechtsgrundlagen: §§ 7, 8 und 13 EStG.",[47,779,780,790],{},[50,781,782],{},[53,783,784,787],{},[56,785,786],{},"Regel",[56,788,789],{},"Wert",[63,791,792,803,811,822,830,838,846,854,862],{},[53,793,794,797],{},[68,795,796],{},"Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sofortabschreibung",[68,798,799,800],{},"bis ",[20,801,802],{},"1.000 Euro",[53,804,805,808],{},[68,806,807],{},"Halbjahresregel",[68,809,810],{},"Inbetriebnahme im ersten Halbjahr: volle Jahresabschreibung, sonst die halbe",[53,812,813,816],{},[68,814,815],{},"Degressive Abschreibung",[68,817,818,819,821],{},"höchstens ",[20,820,649],{}," vom Restbuchwert, Wechsel auf linear erlaubt",[53,823,824,827],{},[68,825,826],{},"Betriebsgebäude",[68,828,829],{},"2,5 % pro Jahr",[53,831,832,835],{},[68,833,834],{},"Gebäude für Wohnzwecke",[68,836,837],{},"1,5 % pro Jahr",[53,839,840,843],{},[68,841,842],{},"Beschleunigte Gebäudeabschreibung",[68,844,845],{},"dreifacher Satz im ersten, doppelter im zweiten Jahr",[53,847,848,851],{},[68,849,850],{},"PKW – Mindestnutzungsdauer",[68,852,853],{},"8 Jahre",[53,855,856,859],{},[68,857,858],{},"PKW – Angemessenheitsgrenze",[68,860,861],{},"40.000 Euro",[53,863,864,867],{},[68,865,866],{},"Investitionsfreibetrag",[68,868,869],{},"10 %, ökologisch 15 %, vier Jahre Behaltefrist",[14,871,872,873,876],{},"Bei der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter zählt der ",[20,874,875],{},"Nettobetrag",", wenn Sie\nvorsteuerabzugsberechtigt sind, sonst der Bruttobetrag.",[14,878,879,880,883],{},"Für ",[20,881,882],{},"Elektroautos"," gibt es den Vorsteuerabzug voll bis 40.000 Euro Anschaffungskosten, anteilig\nbis 80.000 Euro und darüber gar nicht.",[14,885,886],{},"Von der degressiven Abschreibung ausgenommen sind Gebäude, PKW (außer Elektroautos) und unkörperliche\nWirtschaftsgüter.",[14,888,889,892],{},[20,890,891],{},"Übliche Nutzungsdauern"," als Anhaltspunkt: Computer und Notebooks 3 Jahre, Smartphones 3, Software\n3, Büromöbel 10, Maschinen 8, PKW 8, Betriebsgebäude 40. Diese Werte sind Vorschläge – maßgeblich\nist die tatsächliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des konkreten Gegenstands.",[42,894,896],{"id":895},"reisekosten","Reisekosten",[14,898,899],{},"Sätze seit 1.7.2025:",[47,901,902,912],{},[50,903,904],{},[53,905,906,909],{},[56,907,908],{},"Position",[56,910,911],{},"Betrag",[63,913,914,922,930,938,946,954,962],{},[53,915,916,919],{},[68,917,918],{},"Kilometergeld PKW",[68,920,921],{},"0,50 Euro je Kilometer",[53,923,924,927],{},[68,925,926],{},"Kilometergeld Motorrad und Fahrrad",[68,928,929],{},"0,25 Euro je Kilometer",[53,931,932,935],{},[68,933,934],{},"Mitbeförderung einer Person",[68,936,937],{},"0,15 Euro je Kilometer",[53,939,940,943],{},[68,941,942],{},"Höchstens PKW",[68,944,945],{},"30.000 Kilometer im Jahr",[53,947,948,951],{},[68,949,950],{},"Höchstens Fahrrad",[68,952,953],{},"3.000 Kilometer im Jahr",[53,955,956,959],{},[68,957,958],{},"Taggeld Inland",[68,960,961],{},"30 Euro, das sind 2,50 Euro je angefangener Stunde ab drei Stunden",[53,963,964,967],{},[68,965,966],{},"Nächtigungsgeld Inland ohne Beleg",[68,968,969],{},"17 Euro",[14,971,972],{},"Für das Kilometergeld brauchen Sie ein Fahrtenbuch.",[42,974,976],{"id":975},"betriebsausgaben-mit-sonderregeln","Betriebsausgaben mit Sonderregeln",[159,978,979,989,995,1001,1007,1013,1019],{},[162,980,981,984,985,988],{},[20,982,983],{},"Bewirtung"," – für die Einkommensteuer nur zur Hälfte absetzbar (§ 20 Abs 1 Z 3 EStG). Die\n",[20,986,987],{},"Vorsteuer bleibt dagegen zur Gänze abziehbar",". Das Werkzeug behandelt beide Kürzungen getrennt,\nweil es rechtlich zwei verschiedene Dinge sind.",[162,990,991,994],{},[20,992,993],{},"Repräsentationsaufwendungen"," – gar nicht absetzbar.",[162,996,997,1000],{},[20,998,999],{},"Arbeitsplatzpauschale"," (§ 4 Abs 4 Z 8 EStG) – 1.200 Euro im Jahr, oder 300 Euro, wenn Sie\ndaneben noch andere Einkünfte haben, für die ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.",[162,1002,1003,1006],{},[20,1004,1005],{},"Ergonomisches Mobiliar"," – bis 300 Euro im Jahr.",[162,1008,1009,1012],{},[20,1010,1011],{},"Arbeitszimmer im Wohnungsverband"," – nur absetzbar, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten\nbetrieblichen Tätigkeit ist. Schließt das Arbeitsplatzpauschale aus.",[162,1014,1015,1018],{},[20,1016,1017],{},"Privatanteile"," bei Telefon, Internet und Auto kürzen sowohl den Gewinn als auch die Vorsteuer.",[162,1020,1021,1024],{},[20,1022,1023],{},"SVS-Beiträge"," sind Betriebsausgabe in dem Jahr, in dem Sie sie zahlen.",[42,1026,1028],{"id":1027},"pauschalierungen","Pauschalierungen",[14,1030,1031],{},"Statt jede Ausgabe einzeln zu erfassen, können Sie pauschal absetzen:",[47,1033,1034,1046],{},[50,1035,1036],{},[53,1037,1038,1040,1043],{},[56,1039],{},[56,1041,1042],{},"Basispauschalierung",[56,1044,1045],{},"Kleinunternehmerpauschalierung",[63,1047,1048,1059,1069,1079],{},[53,1049,1050,1053,1056],{},[68,1051,1052],{},"Rechtsgrundlage",[68,1054,1055],{},"§ 17 Abs 1 EStG",[68,1057,1058],{},"§ 17 Abs 3a EStG",[53,1060,1061,1064,1067],{},[68,1062,1063],{},"Umsatzgrenze",[68,1065,1066],{},"220.000 Euro im Vorjahr",[68,1068,215],{},[53,1070,1071,1073,1076],{},[68,1072,58],{},[68,1074,1075],{},"12 %, bei beratenden Berufen 6 %",[68,1077,1078],{},"45 %, bei Dienstleistungen 20 %",[53,1080,1081,1084,1087],{},[68,1082,1083],{},"Zusätzlich absetzbar",[68,1085,1086],{},"Wareneinkauf, Löhne, Fremdlöhne, Sozialversicherung",[68,1088,1089],{},"Sozialversicherung, Arbeitsplatzpauschale, Grundfreibetrag",[14,1091,1092],{},"Nach einer Rückkehr zur vollen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind Sie bei der Basispauschalierung\nfünf Jahre gebunden.",[42,1094,1096],{"id":1095},"verluste","Verluste",[14,1098,1099],{},"Verluste aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können Sie zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre\nvortragen (§ 18 Abs 6 EStG). Das Werkzeug berücksichtigt einen eingetragenen Verlustvortrag bei der\nErmittlung des steuerlichen Gewinns.",[34,1101],{},[37,1103,1105],{"id":1104},"sozialversicherung","Sozialversicherung",[14,1107,1108],{},"Beitragssätze 2026 für die Sozialversicherung der Selbständigen:",[47,1110,1111,1119],{},[50,1112,1113],{},[53,1114,1115,1117],{},[56,1116,908],{},[56,1118,789],{},[63,1120,1121,1129,1137,1145,1153,1161],{},[53,1122,1123,1126],{},[68,1124,1125],{},"Pensionsversicherung",[68,1127,1128],{},"18,5 %",[53,1130,1131,1134],{},[68,1132,1133],{},"Krankenversicherung",[68,1135,1136],{},"6,80 %",[53,1138,1139,1142],{},[68,1140,1141],{},"Selbständigenvorsorge",[68,1143,1144],{},"1,53 %",[53,1146,1147,1150],{},[68,1148,1149],{},"Unfallversicherung",[68,1151,1152],{},"12,96 Euro im Monat, unabhängig vom Einkommen",[53,1154,1155,1158],{},[68,1156,1157],{},"Mindestbeitragsgrundlage",[68,1159,1160],{},"551,10 Euro im Monat",[53,1162,1163,1166],{},[68,1164,1165],{},"Höchstbeitragsgrundlage",[68,1167,1168],{},"8.085 Euro im Monat",[14,1170,1171,1172,1175],{},"Die Beitragsgrundlage ist Ihr Gewinn ",[20,1173,1174],{},"zuzüglich"," der Beiträge, die Sie im selben Jahr bereits als\nBetriebsausgabe abgesetzt haben. Die SVS rechnet im dritten Folgejahr endgültig nach – die Prognose\nim Werkzeug ist deshalb ausdrücklich eine Schätzung.",[34,1177],{},[37,1179,1181],{"id":1180},"aufzeichnungen-und-aufbewahrung","Aufzeichnungen und Aufbewahrung",[159,1183,1184,1194,1200,1206,1212],{},[162,1185,1186,1189,1190,1193],{},[20,1187,1188],{},"Sieben Jahre aufbewahren"," (§ 132 BAO), gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Belege aus\ndem Jahr 2026 sind also bis ",[20,1191,1192],{},"31. Dezember 2033"," aufzubewahren, gleich ob sie vom 3. Jänner oder\nvom 30. Dezember stammen. Belege, die zu einer gebuchten Ausgabe gehören, lassen sich im Werkzeug\ndeshalb nicht löschen.",[162,1195,1196,1199],{},[20,1197,1198],{},"Aufbewahrung auf Datenträgern ist erlaubt"," (§ 132 Abs 2 BAO), solange die vollständige,\ngeordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ende der Frist gesichert ist. Genau dafür gibt es\nden Vollexport: ein Paket mit allen Buchungen, Rechnungen, Belegen und Auswertungen, das ohne\ndieses Werkzeug lesbar bleibt.",[162,1201,1202,1205],{},[20,1203,1204],{},"Nichts darf spurlos verändert werden"," (§ 131 BAO). Deshalb sind festgeschriebene Rechnungen\nunveränderlich: Korrekturen laufen über eine Stornorechnung und eine neue Rechnung, und jede\nÄnderung landet im Änderungsprotokoll.",[162,1207,1208,1211],{},[20,1209,1210],{},"Belegerteilungspflicht"," (§ 132a BAO) – Sie müssen jedem Kunden einen Beleg geben, unabhängig\nvon der Registrierkassenpflicht.",[162,1213,1214,1217,1218,1221,1222,1225,1228,1229],{},[20,1215,1216],{},"Registrierkassenpflicht"," (§ 131b BAO) entsteht ab ",[20,1219,1220],{},"15.000 Euro"," Jahresumsatz ",[20,1223,1224],{},"und",[20,1226,1227],{},"7.500 Euro"," Barumsatz. Wer ausschließlich per Überweisung fakturiert, ist nicht betroffen.\n",[20,1230,1231],{},"Dieses Werkzeug ist keine Registrierkasse und ersetzt keine.",[42,1233,1235],{"id":1234},"die-aufbewahrungspflicht-bleibt-bei-ihnen","Die Aufbewahrungspflicht bleibt bei Ihnen",[14,1237,1238,1239,1242],{},"Das Werkzeug wird betrieben, die Daten liegen also auf fremden Servern. An der Rechtslage ändert das\nnichts: ",[20,1240,1241],{},"aufbewahrungspflichtig sind Sie",", nicht der Betreiber. Die Finanzverwaltung verlangt die\nUnterlagen von Ihnen, und ein Hinweis auf einen Dienstleister entlastet nicht.",[14,1244,1245],{},"Praktisch bedeutet das dreierlei:",[159,1247,1248,1254,1260],{},[162,1249,1250,1253],{},[20,1251,1252],{},"Laden Sie den Vollexport regelmäßig herunter"," und bewahren Sie ihn dort auf, wo Ihre übrigen\nUnterlagen liegen. Einmal im Jahr nach dem Jahresabschluss ist das Mindeste, besser nach jeder\nUmsatzsteuervoranmeldung.",[162,1255,1256,1259],{},[20,1257,1258],{},"Kündigen Sie nicht ohne Export."," Nach einer Kündigung bleiben die Daten zwar bis zum Ablauf der\nAufbewahrungsfrist gespeichert und abrufbar, aber Sie sollten sich darauf nicht verlassen müssen.",[162,1261,1262,1265],{},[20,1263,1264],{},"Nach Ablauf der Frist wird gelöscht."," Sieben Jahre nach dem Ende des letzten Jahres, in dem Sie\ngebucht haben, werden die Daten endgültig entfernt – dann besteht kein Grund mehr, sie zu\nspeichern (Art 5 Abs 1 lit e DSGVO).",[14,1267,1268],{},"Wie der Betreiber mit Ihren Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung und im\nAuftragsverarbeitungsvertrag; beide sind in der Anwendung unter „Datenschutz\" abrufbar.",[34,1270],{},[37,1272,1274],{"id":1273},"fristen-auf-einen-blick","Fristen auf einen Blick",[47,1276,1277,1287],{},[50,1278,1279],{},[53,1280,1281,1284],{},[56,1282,1283],{},"Was",[56,1285,1286],{},"Wann",[63,1288,1289,1296,1303,1311,1318],{},[53,1290,1291,1293],{},[68,1292,270],{},[68,1294,1295],{},"15. des zweitfolgenden Monats",[53,1297,1298,1300],{},[68,1299,446],{},[68,1301,1302],{},"Ende des Folgemonats",[53,1304,1305,1308],{},[68,1306,1307],{},"Umsatzsteuererklärung",[68,1309,1310],{},"30. April auf Papier, 30. Juni über FinanzOnline",[53,1312,1313,1316],{},[68,1314,1315],{},"Einkommensteuererklärung",[68,1317,1310],{},[53,1319,1320,1323],{},[68,1321,1322],{},"Einkommensteuer-Vorauszahlungen",[68,1324,1325],{},"15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November",[14,1327,1328],{},"Mit einer Steuerberatung verlängert sich die Frist für die Jahreserklärungen über die Quotenregelung.",[34,1330],{},[37,1332,1334],{"id":1333},"was-dieses-werkzeug-nicht-tut","Was dieses Werkzeug nicht tut",[159,1336,1337,1343,1349,1355,1360],{},[162,1338,1339,1342],{},[20,1340,1341],{},"Es übermittelt nichts an FinanzOnline."," Es erzeugt die Kennzahlen; die Abgabe machen Sie selbst.\nDie amtliche Schnittstelle steht nur registrierten Softwareherstellern offen.",[162,1344,1345,1348],{},[20,1346,1347],{},"Es ist keine Registrierkasse"," im Sinn des § 131b BAO.",[162,1350,1351,1354],{},[20,1352,1353],{},"Es kennt keinen One-Stop-Shop"," für Verkäufe an Privatpersonen im EU-Ausland.",[162,1356,1357],{},[20,1358,1359],{},"Es macht keine Lohnverrechnung.",[162,1361,1362],{},[20,1363,1364],{},"Es ersetzt keine Steuerberatung.",[34,1366],{},[37,1368,1370],{"id":1369},"woher-diese-angaben-stammen","Woher diese Angaben stammen",[14,1372,1373],{},"Die Beträge und Regeln wurden im August 2026 aus folgenden Quellen erhoben:",[159,1375,1376,1386,1389,1392,1395,1398],{},[162,1377,1378,1379,1381,1382,1385],{},"Bundesministerium für Finanzen – die amtlichen Formulare ",[20,1380,323],{}," (Umsatzsteuervoranmeldung) und\n",[20,1383,1384],{},"E1a"," (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmen), Kennzahl für Kennzahl\nübernommen",[162,1387,1388],{},"Bundesministerium für Finanzen – Kilometergeld und Reisekostensätze",[162,1390,1391],{},"Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) – Kleinunternehmerregelung ab 2025",[162,1393,1394],{},"Wirtschaftskammer Österreich – aktuelle Werte zur Einkommensteuer 2026, Gewinnfreibetrag,\nBeitragswesen der Selbständigen",[162,1396,1397],{},"Sozialversicherung der Selbständigen – Beitragstabelle 2026",[162,1399,1400],{},"Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) – Gesetzestexte zu UStG, EStG, BAO und UGB",[14,1402,1403],{},"Ändert sich ein Wert, wird er für das jeweilige Jahr neu hinterlegt. 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