Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen vor der Anmeldung, kurz beantwortet.

Ob easyrechnung zu Ihnen passt

Ersetzt easyrechnung meinen Steuerberater?

Nein. easyrechnung erzeugt die Kennzahlen für die amtlichen Formulare, abgeben und verantworten müssen Sie die Erklärung selbst. Lassen Sie die erste Umsatzsteuervoranmeldung und die erste Einkommensteuererklärung von einer Kanzlei gegenprüfen. Danach reicht oft ein Termin im Jahr.

Ist easyrechnung eine Registrierkasse?

Nein, keine im Sinn des § 131b BAO: keine Signaturerstellungseinheit, kein Startbeleg, kein Datenerfassungsprotokoll. Die Registrierkassenpflicht trifft Sie erst ab 15.000 € Jahresumsatz, davon mehr als 7.500 € bar – für reines Überweisungsgeschäft brauchen Sie also gar keine. Und wenn Sie eine Kassa haben, behalten Sie sie und übernehmen ihre Tageslosungen hier.

Macht easyrechnung doppelte Buchführung?

Nein. Es gibt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG, keine Bilanz, keine Gewinn-und-Verlust-Rechnung, keine Rückstellungen und keine Rechnungsabgrenzungen. Zur doppelten Buchführung verpflichtet ist ein Einzelunternehmen erst ab 700.000 € Jahresumsatz (§ 189 UGB). Für eine GmbH oder ein Unternehmen über dieser Grenze ist easyrechnung das falsche Programm.

Bin ich Kleinunternehmer?

Bis 55.000 € Jahresumsatz ja, sofern Sie nicht auf die Befreiung verzichtet haben (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Ein einmaliges Überschreiten um bis zu ein Zehntel, also bis 60.500 €, lässt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen. Darüber endet sie sofort, und zwar ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird. Die Übersicht zeigt dazu eine Ampel samt Toleranzbereich.

Brauche ich Buchhaltungskenntnisse?

Nein, aber prüfen müssen Sie, was Ihnen vorgeschlagen wird. Jeder Wert zeigt, woher er kommt, und jeder Steuerschlüssel nennt seine Begründung in einem Satz. Unterschreiben müssen am Ende Sie.

Funktioniert das auch mit Pauschalierung?

Ja, die Gewinnermittlung lässt sich je Steuerjahr auf Pauschalierung stellen. Welche für Sie in Frage kommt, hängt an Ihrem Umsatz: die Basispauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG bis 220.000 €, die Kleinunternehmerpauschalierung nach § 17 Abs 3a EStG bis 55.000 €.

Umstieg und tägliche Arbeit

Kann ich mein bisheriges Rechnungsprogramm behalten?

Ja. Fremde Ausgangsrechnungen kommen mit ihrer eigenen Nummer in einen eigenen Rechnungskreis, und Ihre eigene Serie bleibt davon unberührt und lückenlos. Als Beleg gilt die hochgeladene Originaldatei. easyrechnung erzeugt kein zweites PDF, das vom Dokument Ihres Kunden abweichen könnte.

Kann ich mitten im Jahr umsteigen?

Ja, und auch rückwirkend für zurückliegende Jahre. Ein vergangenes Steuerjahr lässt sich anlegen und nacherfassen, und jede Einstellung gilt nur für ihr Jahr: Umsatzsteuer-Regime, Rhythmus, Gewinnermittlung. Längst bezahlte Rechnungen werden beim Übernehmen als bezahlt vorgemerkt und später vom Kontoauszug bestätigt.

Wird an FinanzOnline übermittelt?

Nein, die Zahlen tippen Sie selbst in FinanzOnline ein. Die Voranmeldung erscheint dafür in der Form des amtlichen Formulars U30, Kennzahl für Kennzahl in derselben Reihenfolge. Die amtliche Schnittstelle steht nur registrierten Softwareherstellern offen.

Wird eine eingehende E-Rechnung als Datensatz eingelesen?

Nein. ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung und ebInterface kommen herein wie ein gewöhnliches PDF, das XML darin wird nicht ausgewertet. Erkannt wird also der sichtbare Teil, nicht der Datensatz. Hinaus geht die E-Rechnung als EN-16931-XML, für Kunden, die eine verlangen.

Kann ich Kunden im EU-Ausland über den One-Stop-Shop melden?

Nein, die OSS-Meldung erzeugt easyrechnung nicht. Bis 10.000 € Umsatz mit Privatpersonen im EU-Ausland pro Jahr stellen Sie mit österreichischer Umsatzsteuer aus – easyrechnung überwacht die Schwelle und meldet sich, bevor Sie sie reißen. Darüber gehören diese Umsätze in den One-Stop-Shop.

Kann meine Steuerberatung mitschauen?

Ja. Sie laden weitere Personen mit der Rolle Buchhaltung oder Ansicht ein, und ein Benutzer kann mehreren Unternehmen angehören und oben rechts wechseln. Zum reinen Mitlesen genügt Ansicht. Zugangsdaten gibt dabei niemand weiter.

Welche Kontoauszüge kann ich einspielen?

CAMT.053, MT940 und CSV der gängigen österreichischen Banken. Die Spaltennamen erkennt easyrechnung selbst, vor dem Import zeigt eine Vorschau, was ankommen würde, und ein überlappender Auszug legt nichts doppelt an. Eine Verbindung zu Ihrem Konto gibt es nicht.

Preis, Daten und Kündigung

Was kostet easyrechnung?

120 € netto im Jahr, 144 € brutto, alles inklusive. Bis 31. Oktober 2026 sind es 100 € netto, 120 € brutto. Es gibt keine Staffelung nach Belegen, Rechnungen oder Umsatz und keine Zusatzpakete.

Wo liegen meine Daten?

In der EU. Ihre Buchungen, Kontakte und Bankdaten verlassen sie nie. Die KI-Belegerkennung ist standardmäßig ausgeschaltet. Erst wenn Sie sie einschalten, geht der Text eines hochgeladenen Belegs zum Auslesen an Anthropic in die Vereinigten Staaten, bei Fotos und Scans die Datei selbst.

Was passiert, wenn ich kündige?

Gelöscht wird nichts. Der Zugang wird auf Lesen umgestellt, alles bleibt einsehbar und der Vollexport möglich, bis die 7-jährige Aufbewahrungsfrist des § 132 BAO abgelaufen ist. Das genaue Datum nennt easyrechnung, bevor Sie kündigen. Zurücknehmen können Sie die Kündigung jederzeit, solange die Daten noch da sind.