E1a und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
easyrechnung hilft Ihnen, das E1a richtig auszufüllen. Jede Kennzahl ist fertig gerechnet, Sie tippen sie nur noch ab.

Was E1, E1a und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind
Die Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers besteht aus dem Formular E1 und der Beilage E1a. Ins E1a kommt das Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, Kennzahl für Kennzahl. Abgegeben wird über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres, auf Papier bis 30. April.
Wie der Gewinn entsteht
- Zufluss und Abfluss
- Für den Gewinn zählt der Zahltag, nicht das Rechnungsdatum.
- Nettosystem
- Die Umsatzsteuer läuft durch.
- Anlagen wirken über die Abschreibung
- Verteilt über die Jahre der Nutzungsdauer.
- Grundfreibetrag
- Kennzahl 9221, easyrechnung rechnet ihn selbst.
- Verlustvortrag
- Mindert den steuerlichen Gewinn.
- Pauschalierung
- Je Steuerjahr einstellbar.
Gerechnet wird nach § 4 Abs 3 EStG. Die Beträge und Grenzen dazu stehen unter Rechtsgrundlagen.
Was Sie voraussichtlich zahlen werden
- Einkommensteuer und SVS. Geschätzt aus dem laufenden Gewinn.
- Grenzsteuersatz und Vorauszahlungen. Was ein zusätzlicher Euro Gewinn an Steuer kostet.
- Angestellt nebenbei. Gehalt hinterlegen, und geschätzt wird die Nachzahlung. Über der Höchstbeitragsgrundlage bleibt bei der SVS nur die Unfallversicherung.
- Eine Schätzung. Sonderausgaben und Belastungen kennt nur das Finanzamt.
Was am Jahresende fertig ist
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Je Konto, mit der E1a-Kennzahl daneben. Darunter Gewinn, Grundfreibetrag und steuerlicher Gewinn.
Formular E1a
Jede Kennzahl aufklappbar bis zur einzelnen Buchung.
Als Beilage dazu.
Archivpaket
Lesbar auch ohne dieses Programm.
Keine Bilanz und keine doppelte Buchführung. Für eine GmbH, OG, KG oder AG ist easyrechnung das falsche Programm. Die Erklärung reichen Sie selbst in FinanzOnline ein.
Das Vorjahr nachrechnen
Legen Sie ein zurückliegendes Jahr an und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer abgegebenen Erklärung.