E1a und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

easyrechnung hilft Ihnen, das E1a richtig auszufüllen. Jede Kennzahl ist fertig gerechnet, Sie tippen sie nur noch ab.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit den Betriebsausgaben und ihren E1a-Kennzahlen. Herausgehoben das Ergebnis samt Grundfreibetrag und die fünf größten Ausgabenkategorien.

Was E1, E1a und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind

Die Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers besteht aus dem Formular E1 und der Beilage E1a. Ins E1a kommt das Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, Kennzahl für Kennzahl. Abgegeben wird über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres, auf Papier bis 30. April.

Wie der Gewinn entsteht

Zufluss und Abfluss
Für den Gewinn zählt der Zahltag, nicht das Rechnungsdatum.
Nettosystem
Die Umsatzsteuer läuft durch.
Anlagen wirken über die Abschreibung
Verteilt über die Jahre der Nutzungsdauer.
Grundfreibetrag
Kennzahl 9221, easyrechnung rechnet ihn selbst.
Verlustvortrag
Mindert den steuerlichen Gewinn.
Pauschalierung
Je Steuerjahr einstellbar.

Gerechnet wird nach § 4 Abs 3 EStG. Die Beträge und Grenzen dazu stehen unter Rechtsgrundlagen.

Was Sie voraussichtlich zahlen werden

  • Einkommensteuer und SVS. Geschätzt aus dem laufenden Gewinn.
  • Grenzsteuersatz und Vorauszahlungen. Was ein zusätzlicher Euro Gewinn an Steuer kostet.
  • Angestellt nebenbei. Gehalt hinterlegen, und geschätzt wird die Nachzahlung. Über der Höchstbeitragsgrundlage bleibt bei der SVS nur die Unfallversicherung.
  • Eine Schätzung. Sonderausgaben und Belastungen kennt nur das Finanzamt.

Was am Jahresende fertig ist

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Je Konto, mit der E1a-Kennzahl daneben. Darunter Gewinn, Grundfreibetrag und steuerlicher Gewinn.

Formular E1a

Jede Kennzahl aufklappbar bis zur einzelnen Buchung.

Anlagenverzeichnis

Als Beilage dazu.

Archivpaket

Lesbar auch ohne dieses Programm.

Keine Bilanz und keine doppelte Buchführung. Für eine GmbH, OG, KG oder AG ist easyrechnung das falsche Programm. Die Erklärung reichen Sie selbst in FinanzOnline ein.

Das Vorjahr nachrechnen

Legen Sie ein zurückliegendes Jahr an und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer abgegebenen Erklärung.