UID-Nummer prüfen

Die Gültigkeit einer UID direkt beim EU-Portal VIES abfragen. Kostenlos, ohne Anmeldung, auf Wunsch mit amtlicher Konsultationsnummer.

Mit Ihrer eigenen UID stellt VIES eine amtliche Konsultationsnummer aus. Die brauchen Sie, wenn Sie die Abfrage später gegenüber dem Finanzamt nachweisen wollen.

Die Eingaben gehen für die Abfrage an das VIES-Portal der Europäischen Kommission. easyrechnung speichert sie nicht.

Wozu die UID-Bestätigung

Liefern Sie an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, stellen Sie die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus – als innergemeinschaftliche Lieferung. Eine der Voraussetzungen: die UID des Abnehmers ist gültig (Art 28 UStG). Dass Sie das geprüft haben, müssen Sie belegen können.

Die gültige UID ist dabei ein Nachweis unter mehreren, nicht die Steuerbefreiung selbst. Das sagt das VIES-Portal auf seiner eigenen Hilfeseite in genau diesen Worten.

Stufe 1 und Stufe 2

Das UID-Bestätigungsverfahren hat zwei Stufen. Stufe 1 beantwortet eine Frage: Ist die UID heute gültig? Stufe 2 prüft zusätzlich, ob Name und Anschrift zur Nummer passen.

Diese Seite stellt die einfache Abfrage der Stufe 1, als Selbstabfrage direkt beim EU-Portal VIES. Manche Mitgliedstaaten liefern Name und Anschrift gleich mit, dann steht beides im Ergebnis. Eine qualifizierte Bestätigung der Stufe 2 ersetzt das nicht. Die bekommen Sie über FinanzOnline.

Bewahren Sie das Ergebnis auf

Die Bestätigung gehört zu Ihren Belegen (§ 132 BAO). Speichern Sie das Ergebnis als PDF oder drucken Sie es – bei einer Prüfung zählt, was Sie vorweisen können. Mit Ihrer eigenen UID im zweiten Feld stellt VIES dazu eine Konsultationsnummer aus, mit der sich die Abfrage gegenüber dem Finanzamt nachweisen lässt.

Das Ergebnis gilt für den Tag der Abfrage. Ob eine UID zu einem früheren Zeitpunkt gültig war, kann VIES nicht beantworten.

Woher die Antwort kommt

  • Die Antwort kommt aus der UID-Datenbank des jeweiligen Mitgliedstaats, abgefragt über das VIES-Portal der Europäischen Kommission.
  • Für die Richtigkeit der Daten übernehmen weder die Kommission noch easyrechnung Gewähr.
  • Die Datenbanken der Mitgliedstaaten sind immer wieder kurz nicht erreichbar, meist zur Wartung. Dann bekommen Sie eine klare Meldung, keine Vermutung.
  • Eine gültige UID ist keine Garantie für die Steuerbefreiung und dieses Ergebnis keine Steuer- oder Rechtsberatung.

easyrechnung prüft die UID Ihrer Kunden beim Rechnungsschreiben automatisch und legt die Bestätigung als Nachweis beim Kontakt ab. Wie das funktioniert, steht bei den Rechnungen.