GWG-Grenze prüfen

Sofort absetzen oder über Jahre abschreiben? Geben Sie den Kaufpreis ein. Der Rechner vergleicht ihn mit der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 € (§ 13 EStG).

Der Preis ohne Umsatzsteuer. Die Vorsteuer holen Sie sich zurück, darum zählt sie hier nicht mit.

Die Eingabe bleibt in Ihrem Browser. easyrechnung speichert sie nicht.

Was die GWG-Grenze regelt

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist eine abnutzbare Anschaffung für den Betrieb, deren Kosten 1.000 € nicht übersteigen (§ 13 EStG). Solche Anschaffungen setzen Sie zur Gänze im Jahr der Anschaffung ab. Kein Abschreibungsplan, kein Anlagenverzeichnis.

Über der Grenze gilt die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG: Die Kosten verteilen sich auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bei einem Computer etwa drei Jahre. Nehmen Sie die Anlage erst im zweiten Halbjahr in Betrieb, gehört ins erste Jahr nur die halbe Jahres-AfA (§ 7 Abs 2 EStG).

Brutto oder netto – der Unterschied, der entscheidet

Ob Sie den Netto- oder den Bruttobetrag mit der Grenze vergleichen, hängt am Vorsteuerabzug. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, zählt der Nettobetrag, denn die Umsatzsteuer bekommen Sie als Vorsteuer zurück. Als Kleinunternehmer haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer ist Teil Ihrer Kosten, und darum zählt für Sie der Bruttobetrag.

Dasselbe Notebook, zwei Ergebnisse: Um 950 € netto liegt es für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen unter der Grenze und ist sofort abgesetzt. Ein Kleinunternehmer zahlt dafür 1.140 € brutto – über der Grenze, also schreibt er es über die Nutzungsdauer ab.

Beim Verbuchen prüft easyrechnung das von selbst: Übersteigt ein Beleg die GWG-Grenze, bietet es an, daraus eine Anlage zu machen, und zeigt den Abschreibungsplan schon beim Tippen. Wie das funktioniert, steht bei den Anlagen.

Quellen

Rechtsstand 2026. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.