Kleinunternehmergrenze prüfen
Geben Sie Ihren erwarteten Jahresumsatz ein. Der Rechner sagt, ob die Befreiung von der Umsatzsteuer hält, was im Toleranzband gilt und wann sie endet (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG).
Alle Umsätze des Kalenderjahrs zusammengezählt, ohne Umsatzsteuer.
Die Eingabe bleibt in Ihrem Browser. easyrechnung speichert sie nicht.
Was die Kleinunternehmerregelung besagt
Wer im Kalenderjahr nicht mehr als 55.000 € Umsatz macht, verrechnet keine Umsatzsteuer und gibt keine Voranmeldung ab – darf dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Auf der Rechnung steht keine Steuer, dafür der Hinweis „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG". Weisen Sie trotzdem eine Steuer aus, schulden Sie sie allein deshalb, weil sie auf der Rechnung steht.
Dabei zählt auch das Vorjahr. Wer im Vorjahr über der Grenze lag, ist im laufenden Jahr grundsätzlich kein Kleinunternehmer mehr.
Das Toleranzband
Ein einmaliges Überschreiten der Grenze um bis zu 10 %, also bis 60.500 €, lässt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen. Erst ab dem Folgejahr verrechnen Sie Umsatzsteuer, weil dann das Vorjahr über der Grenze liegt.
Ein Beispiel. Sie erwarten 57.000 € Umsatz – über der Grenze, aber innerhalb des Toleranzbands. Sie stellen bis Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer aus, und ab dem 1. Jänner sind Ihre Umsätze steuerpflichtig.
Über dem Toleranzband
Überschreiten Sie die Grenze um mehr als 10 %, endet die Befreiung sofort. Steuerpflichtig ist der Umsatz, mit dem Sie die Toleranzgrenze reißen, und jeder weitere. Die Umsätze davor bleiben befreit, rückwirkend für das ganze Jahr ändert sich nichts.
Der freiwillige Verzicht
Sie können auf die Befreiung auch verzichten (Regelbesteuerungsantrag, Formular U12) – etwa wenn Sie viel investieren und die Vorsteuer dafür abziehen wollen, oder wenn Ihre Kunden ohnehin vorsteuerabzugsberechtigt sind. Der Verzicht bindet Sie 5 Jahre.
Ob die Grenze in Reichweite kommt, müssen Sie nicht selbst mitrechnen: easyrechnung zeigt Kleinunternehmern auf der Startseite eine Ampel zur Kleinunternehmergrenze samt Toleranzbereich und warnt, bevor es knapp wird. Einen Überblick geben die Funktionen.
Quellen
- § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 im Rechtsinformationssystem des Bundes
- Kleinunternehmen im Unternehmensserviceportal
- Kleinunternehmerregelung bei der Wirtschaftskammer
Rechtsstand 2026. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.