Gewinnfreibetrag mit und ohne Investition

Der Gewinnfreibetrag senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Er steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu, also Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften; eine GmbH bekommt ihn nicht. Bis zu einem Gewinn von 33.000 € müssen Sie dafür nichts tun: Das Finanzamt zieht 15 % ab, höchstens 4.950 €, ohne Investition und ohne Antrag. Das ist der Grundfreibetrag.

Für den Gewinn darüber gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, aber nur in der Höhe, in der Sie im selben Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investieren. Wer im Dezember weiß, wo der Gewinn ungefähr landet, kann die Lücke noch schließen.

Die Staffel rechnet je Tranche

Mit dem Gewinn sinkt der Satz. Er gilt für die jeweilige Gewinntranche, nie für den ganzen Gewinn:

Tabelle
GewinntrancheSatz
bis 33.000 €15 % – der Grundfreibetrag, automatisch
bis 178.000 €13 %
bis 353.000 €7 %
bis 583.000 €4,5 %
darüber0 %

Mehr als 46.400 € im Jahr sind nicht möglich; der Deckel ist genau die voll ausgeschöpfte Staffel. Alle Werte kommen aus § 10 EStG, eine Übersicht der Rechtslage, mit der easyrechnung rechnet, steht in den Rechtsgrundlagen.

Wie viel Sie bis 31. Dezember investieren müssen

Ein Beispiel, Kalenderjahr 2026, erwarteter Gewinn 60.000 (alle Beträge in Euro):

Tabelle
TrancheSatzFreibetragVoraussetzung
die ersten 33.000 €15 %4.950 €keine, das Finanzamt berücksichtigt ihn von sich aus
die restlichen 27.00013 %3.510Kauf begünstigter Wirtschaftsgüter um mindestens 3.510 bis 31. Dezember

Die 3.510 gibt es also nur, wenn bis Jahresende mindestens dieser Betrag in begünstigte Wirtschaftsgüter fließt. Mehr zu investieren schadet nicht, bringt aber keinen höheren Freibetrag: Gedeckt wird höchstens die Staffel über dem Grundfreibetrag.

Die Rechnung für den Dezember:

  1. Gewinn schätzen.
  2. Liegt er über 33.000 €, die Tranche darüber mit dem Staffelsatz rechnen. Das ist der Betrag, den Sie investieren müssten.
  3. Ohnehin geplante Anschaffungen ins alte Jahr vorziehen – neu, körperlich, abnutzbar, Nutzungsdauer mindestens 4 Jahre.
  4. Was dann noch fehlt, mit Wertpapieren decken. Der Valutatag muss vor dem 31. Dezember liegen, und 2026 ist dafür vorerst das letzte Jahr (siehe unten).
  5. Nichts kaufen, nur um zu kaufen: Eine Anschaffung, die der Betrieb nicht braucht, kostet den vollen Preis und spart nur die Steuer auf den Freibetrag.

easyrechnung rechnet den Grundfreibetrag in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und in der E1a-Beilage (Kennzahl 9221) mit. Sie sehen das ganze Jahr über, wo Ihr Gewinn steht – und im Dezember, ob sich eine Investition lohnt.

Gewinn und Grundfreibetrag laufend sehen

Was als Investition zählt und was nicht

Tabelle
WirtschaftsgutBegünstigt?
neue, körperliche, abnutzbare Anlagen mit Nutzungsdauer ab 4 Jahren – Maschinen, Geräte, Betriebsausstattungja (§ 10 Abs 3 EStG)
Gebäude und Mieterinvestitionenja, anders als beim Investitionsfreibetrag (§ 10 Abs 3 EStG)
Wertpapiere nach § 14 Abs 7 Z 4 EStGja, letztmals für Wirtschaftsjahre, die 2026 beginnen (siehe unten)
PKW und Kombi, auch Elektroautosnein – Ausnahme nur Fahrschulfahrzeuge und gewerbliche Personenbeförderung (§ 10 Abs 4 EStG)
gebraucht gekaufte Wirtschaftsgüternein (§ 10 Abs 4 EStG)
geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 €, sofort abgesetztnein (§ 10 Abs 4 EStG)
Luftfahrzeugenein (§ 10 Abs 4 EStG)
Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie beansprucht wirdnein (§ 10 Abs 4 EStG)
Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsfreibetrag läuftnein, es gilt eines von beiden (§ 11 Abs 3 EStG)

PKW sind beim Gewinnfreibetrag immer ausgeschlossen, ein Elektroantrieb ändert daran nichts; die E-Auto-Begünstigung gehört zum Investitionsfreibetrag. Und Gebäude sind begünstigt – ausgeschlossen sind sie nur beim Investitionsfreibetrag.

Investitionsfreibetrag oder Gewinnfreibetrag?

Für dieselbe Anschaffung gibt es nur eines von beiden (§ 11 Abs 3 EStG). 2026 ist der Investitionsfreibetrag befristet erhöht, 20 % statt 10 %, ökologisch 22 % (§ 124b Z 480 EStG). Eine Maschine um 20.000 mit acht Jahren Nutzungsdauer bringt damit 4.000 als zusätzliche Betriebsausgabe; dieselbe Maschine als Deckung des Gewinnfreibetrags im 13-Prozent-Band nur 2.600. Heuer gewinnt bei so einer Anschaffung meist der Investitionsfreibetrag. Ab 2027, wenn er wieder 10 % beträgt, dreht sich das um. Zwei Unterschiede bleiben: Der Investitionsfreibetrag darf einen Verlust erzeugen, der Gewinnfreibetrag setzt einen Gewinn voraus. Und Wertpapiere gibt es nur beim Gewinnfreibetrag.

Der Wertpapier-Weg: 2026 vorerst zum letzten Mal

Wer keine Anschaffung braucht, deckt den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren nach § 14 Abs 7 Z 4 EStG, in der Praxis Wohnbauanleihen und andere deckungsfähige Anleihen oder Fonds; Banken führen sie als „gewinnfreibetragsfähig“. Zwei Bedingungen: Der Valutatag muss vor dem 31. Dezember liegen, die Order allein reicht nicht. Und die Papiere bleiben 4 Jahre im Depot.

Dieser Weg ist ausgesetzt. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem

  1. Jänner 2030 beginnen, beschränkt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026, kundgemacht am 29. Juli 2026) den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auf Realinvestitionen; Wertpapierkäufe zählen in diesen Jahren nicht. Entspricht Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist 2026 das letzte Jahr für diesen Weg bis einschließlich 2029. Papiere, die Sie bis Ende 2026 gekauft haben, laufen ihre Behaltefrist normal ab, und die Ersatzbeschaffung bleibt auch in den Aussetzungsjahren möglich.

Nachversteuerung bei vorzeitigem Ausscheiden

Scheidet ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der 4 Jahre aus dem Betrieb aus – Verkauf, Entnahme, bei Wertpapieren auch vorzeitige Tilgung –, wird der dafür geltend gemachte Freibetrag dem Gewinn des Ausscheidejahres zugerechnet (§ 10 Abs 5 EStG). Einen Zinszuschlag gibt es nicht; die Steuer verschiebt sich zurück, mehr passiert nicht. Keine Nachversteuerung löst das Ausscheiden durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff aus. Bei Wertpapieren lässt sie sich vermeiden, wenn Sie im Jahr des Ausscheidens ersatzweise begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter oder wieder solche Wertpapiere anschaffen; die restliche Frist läuft auf dem Ersatz weiter.

Pauschalierung und Verlustjahr

Wer nach § 17 EStG pauschaliert, bekommt nur den Grundfreibetrag; der investitionsbedingte Teil steht dann nicht zu (§ 10 Abs 1 Z 6 EStG). In einem Verlustjahr gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag, auch den Grundfreibetrag nicht: Er ist ein Prozentsatz des Gewinns, und ohne Gewinn fehlt die Bemessungsgrundlage.

Eintragung in der Beilage E1a

Tabelle
KennzahlInhalt
9221Grundfreibetrag
9227investitionsbedingter Gewinnfreibetrag aus körperlichen Wirtschaftsgütern
9229investitionsbedingter Gewinnfreibetrag aus Wertpapieren

Den Grundfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt auch ohne Eintragung. Die Kennzahlen 9227 und 9229 müssen Sie selbst ausfüllen, sonst ist der investitionsbedingte Teil verloren.

Quellen